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Ab dem 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die General Data Protection Regulation (GDPR). Dieser Gesetzestext widmet sich dem Schutz Personen und betrifft insbesondere die Verarbeitung persönlicher Daten und deren freien Umlauf.
Diese Verordnung zielt darauf ab, den EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben, den Unternehmen mehr Verantwortung zu übertragen sowie die Rolle der lokalen Datenschutzbehörden (CNPD – Commission Nationale de la Protection des Données au Luxembourg) zu stärken.
Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, die diese europäische Verordnung vorsieht, ändert Enovos seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt eine Reihe von Verfahren ein, um jedem einzelnen Kunden, Mitarbeiter und Partner den Schutz seiner Daten garantieren zu können.
Im Rahmen der in einem unterzeichneten Vertrag angebotenen Dienstleistung sammeln wir folgende Informationen, um die Dienstleistung im Interesse unseres Kunden korrekt ausführen zu können. Die Daten werden intern genutzt und können im Rahmen der vereinbarten Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts an Dritte weitergeleitet werden. In diesem Fall setzt Enovos sich dafür ein, dass die Verordnung GDPR von diesen Partnern angewendet wird.
Persönliche Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Gesammelte Daten:
- Persönliche Daten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail, Rechnungsadresse, Verbrauchsadresse.
- Finanzielle Daten: Kontonummer, Name der Bank, SEPA-Mandat, finanzielle Informationen über die Person (ausschließlich im Rahmen spezifischer Produkte).
- Informationen über den (die) Lieferungspunkt(e): Zählernummer, Zählerort, mit dem Netzdienstleister geschlossener Vertrag, ¼ Stundenverbrauch oder Jahresverbrauch.
- Identifizierungsdaten: Passwörter, und vergleichbare Sicherheitsinformationen, die zu Ihrer Authentifizierung und Ihrem Kontozugang genutzt werden.
- Informationen zu Wohnung, Heizung, Solarmodulen.
Im Rahmen des Zahlungsprozesses findet eine regelmäßige Überwachung der Zahlungssituation der Kunden statt, um langfristig die Zahlung der Rechnungen zu verfolgen.
Wir verarbeiten die gesammelten persönlichen Daten zur Durchführung der Verträge über die gekauften Produkte oder Dienstleistungen. Genauer gesagt, verarbeiten wir diese im Rahmen:
- Der Unterzeichnung eines Liefervertrags (Gas oder Strom) zur Durchführung der Lieferung, Fakturierung, Zahlung oder Eintreibung;
- Des Kaufs eines spezifischen Produkts oder einer spezifischen Dienstleistung (z. B. enoheat, enolight usw.);
- Eines Lieferantenwechsels oder einer Adressänderung;
- Von Verkaufsmaßnahmen mit Ihrer Einwilligung.
Ferner können die Daten in Anwendung nationaler oder europäischer Gesetze oder zu statistischen Zwecken an anerkannte Statistikämter oder Kontrollbehörden weitergeleitet werden.
Wir richten unser Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung der Grundsätze der General Data Protection Regulation durch unsere Subunternehmer, die persönliche Daten verarbeiten könnten. Dies erfolgt durch eine Auswahl auf der Grundlage zu erfüllender Kriterien, durch Vertragsklauseln und die Überwachung der Einhaltung dieser Gesetze.
Ferner achten wir darauf, dass Ihre Daten in Ländern gespeichert werden, die die GDPR beachten und von der europäischen Kommission als konform eingestuft worden sind.
Die Enovos-Gruppe regelt die Dauer der Datenspeicherung entsprechend ihrer Einbehaltungspolitik in Abhängigkeit von der zweckgebundenen Datenkategorie in Übereinstimmung mit den anwendbaren nationalen Gesetzen.
Luxemburg
Kunden | Aufbewahrungsdauer | Art der Daten |
---|---|---|
Handelsabkommen und zugehörige Dokumente mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern | 10 Jahre Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes. | Persönliche Daten Kontaktdaten Finanzielle Daten |
Handelskorrespondenz (Posteingang und Kopien von Postsendungen) mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern ... | 10 Jahre Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes. | Persönliche Daten Kontaktdaten Finanzielle Daten |
Informationen zu potenziellen Kunden, Informationen in der Kundendatenbank | 3 Jahre Ab der Datenerhebung oder dem letzten Kontakt mit dem potenziellen Kunden | Persönliche Daten Kontaktdaten Verhaltensdaten |
Lieferanten Datenbank | 10 Jahre Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses. | Persönliche Daten Kontaktdaten Finanzielle Daten |
Offizielle Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens (Geistiges Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen) | 10 Jahre Ab der Löschung von Rechten oder Verlust der Rechtspersönlichkeit. | Persönliche Daten Kontaktdaten Finanzielle Daten |
Belgien
Kunden | Aufbewahrungsdauer | Art der Daten |
---|---|---|
Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich Energierechnungen. | 3 Jahre Ab Datum des Warenverkaufs oder Ende des Dienstes oder des Dokuments, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. | Persönliche Daten Finanzielle Daten |
Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Energie an Unternehmen. | 7 Jahre Ab dem Datum des Verkaufs der Ware oder des Dokuments, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. | Persönlich Daten Finanzielle Daten |
Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an Unternehmen (ausgenommen Energie). | 10 Jahre Ab Datum des Warenverkaufs oder Ende des Dienstes oder des Dokuments, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. | Persönlichen Daten Finanzielle Daten |
Offizielle Dokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit (dh geistiges Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen) | 10 Jahre Ab dem Verlust der Rechtspersönlichkeit | Persönliche Daten Finanzielle Daten |
Handelskorrespondenz (E-Mail und Post erhalten sowie Kopien von E-Mails oder Briefe gesendet) an Kunden, Lieferanten oder Subunternehmer gesendet. | 10 Jahre Ab dem Datum der Korrespondenz | Persönliche Daten Kontaktdaten Finanzielle Daten |
Handelsverträge (im Allgemeinen) und andere Dokumente (in Bezug auf Umstände / Vorfälle / Ereignisse, die Anlass zu persönlichen Maßnahmen geben) (sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben) | 10 Jahre Ab dem Tag nach dem Ereignis / Ereignis / Ereignis oder Vertragsende | Persönliche Daten Kontaktdaten Finanzielle Daten |
Frankreich
Kunden | Aufbewahrungsdauer | Art der Daten |
---|---|---|
Handelsabkommen und zugehörige Dokumente mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern | 5 Jahre Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes. | Persönliche Daten Kontaktdaten |
Handelskorrespondenz (Posteingang und Kopien von Postsendungen) mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern ... | 5 Jahre Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes. | Persönliche Daten Kontaktdaten |
Informationen zu potenziellen Kunden, Informationen in der Kundendatenbank | 3 Jahre Ab der Datenerhebung oder dem letzten Kontakt mit dem potenziellen Kunden | Persönliche Daten Kontaktdaten Verhaltensdaten |
Offizielle Dokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit (dh geistiges Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen) | 5 Jahre Ab dem Verlust der Rechtspersönlichkeit | Persönliche Daten Finanzielle Daten |
Das Datenschutzgesetz sieht für Nutzer oder betroffene Personen bestimmte Rechte vor. Diese sind:
- Das Auskunftsrecht - Von den Einrichtungen wird im Hinblick auf die Art, wie sie persönliche Daten nutzen, vollständige Transparenz verlangt.
- Einsichtsrecht - Einzelpersonen sind berechtigt, in alle aufbewahrten Informationen, die sie betreffen, Einsicht zu nehmen und zu erfahren, wie diese verarbeitet werden.
- Berichtigungsrecht - Privatpersonen sind berechtigt, falsche oder unvollständige persönliche Daten zu berichtigen.
- Recht auf Löschung - Auch bekannt unter dem Namen „Recht auf Vergessenwerden“, bezeichnet es das Recht einer Einzelperson, ihre persönlichen Daten ohne besonderen Grund zu löschen oder löschen zu lassen.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung - Bezieht sich auf das Recht einer Einzelperson, die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu sperren oder zu löschen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit - Dies ermöglicht Einzelpersonen die Speicherung und erneute Nutzung ihrer persönlichen Daten für den Eigengebrauch.
- Widerspruchsrecht - Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen berechtigt, der Nutzung ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen persönliche Daten zu Marketing-, wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zur Durchführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse nutzt.
- Recht auf automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling - Die GDPR hat Sicherheitsmechanismen eingeführt, um Einzelpersonen gegen das Risiko zu schützen, dass eine potentiell nachteilige Entscheidung ohne menschliches Eingreifen getroffen wird. So können Einzelpersonen beispielsweise bestimmen, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, wenn diese ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder auf einer automatisierten Verarbeitung beruht.
Für die erleichterte Ausstellung eines Antrags auf Einsichtnahme stellen wir Ihnen ein Antragsmuster zur Verfügung, das die bestmögliche Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet.
Hier klicken, um das Dokument zur Ausstellung eines GDPR-Antrags zu öffnen.
Der Datenschutzbeauftragte von Enovos kann über folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden: dpo@enovos.eu. Dieser wird sich zeitnah um Ihr Anliegen kümmern.
Bei Beschwerden hinsichtlich auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie sich an die luxemburgische Datenschutzbehörde wenden.
Luxemburg
Commission Nationale pour la Protection des Données (CNPD)
1, avenue du Rock’n’Roll
L-4361Esch-sur-Alzette
Tél. : +352 2610 60 1
Fax : +352 2610 60 29
Email : info@cnpd.lu
http://www.cnpd.lu/
Frankreich
Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL)
3, place de Fontenoy
TSA 80715
F-75334 Paris
Cedex 07
Tél : +33 (0)1 53 73 22 22
Fax : +33 (0)1 53 73 22 00
https://www.cnil.fr
Belgien
Commission de la protection de la vie privée (CPVP)
Rue de la Presse, 35
F-1000 Bruxelles
Tél. : +32 (0)2 274 48 00
Fax : +32 (0)2 274 48 35
Email : commission@privacycommission.be
https://www.privacycommission.be
Grundsätzlich verkaufen wir keine persönlichen Daten unserer Kunden!
Wir geben persönliche Daten ausschließlich im Rahmen der Durchführung des zwischen Ihnen und Enovos geschlossenen Vertrags (z. B. beim Ausdrucken von Energieverbrauchsrechnungen durch einen externen Dienstleister) oder nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an Dritte weiter. Jede Weitergabe erfolgt auf der Grundlage von Verträgen, die gewährleisten, dass die Weitergabe und Verarbeitung der Daten im Einklang mit der geltenden Verordnung durchgeführt wird.
Sie können über diesen Link die Einwilligungen, die Sie Enovos gegeben haben, überarbeiten.
Wir setzen alles daran, um sowohl in unseren Geschäftsräumen, Verkaufsstellen und unserem Datennetz als auch bei Ihnen Ihre persönlichen Daten zu jedem Moment unabhängig vom Kommunikationskanal zu schützen.
Unsere Mitarbeiter wurden speziell geschult, um vertrauliche Daten und insbesondere Ihre Daten auf die bestmögliche Weise zu behandeln.
Für jedes einzelne Projekt, das eine Verarbeitung persönlicher Daten vorsieht, führen wir zunächst eine Bewertung der Sicherheitsrisiken und des Sicherheitsbedarfs durch, wobei der Schutz Ihrer Interessen für uns stets im Vordergrund steht. Unsere Politik, unsere Anforderungen und unsere Standards im Hinblick auf den Datenschutz basieren insbesondere auf den „best practices“ in diesem Bereich.
Im Tagesgeschäft überwachen eigens zu diesem Zweck eingesetzte Personen in unseren Dienststellen die Einhaltung der Gesetze zum Schutz Ihrer Daten sowie unserer ethischen Anliegen. Weitere Spezialisten sorgen bei uns dafür, dass das Sicherheitsniveau unseres Datennetzes, unserer Infrastruktur und unserer Informationssysteme den hohen Anforderungen in diesem Bereich genügt.
Außerdem wenden wir alle erforderlichen technischen Maßnahmen an, um Ihre persönlichen Daten gegen unerlaubten Zugriff und Nutzung sowie gegen Verlust oder Diebstahl zu schützen. Sollte es trotz der Vielzahl der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen zum Verlust Ihrer persönlichen Daten kommen, werden Sie als Kunde unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen persönlich hierüber informiert.
Durch kontinuierliche Updates wird die Software unserer Produkte stets an die neuesten Sicherheitsstandards angepasst.
Die Anzahl unserer Mitarbeiter, die auf Ihre persönlichen Daten zugreifen können, ist begrenzt. Zudem sind diese nur in dem strikten Rahmen, der für die korrekte Ausführung ihrer Aufgaben und der für Sie erbrachten Dienstleistungen erforderlich ist, hierzu autorisiert.
Wir verwenden Cookies für unsere E-Mails und unsere Websites oder für die Nutzung unserer Apps. Cookies sind Textelemente, die auf Ihrem Rechner oder Ihrem mobilen Endgerät gespeichert werden und im Allgemeinen die Benutzerfreundlichkeit unserer Websites und Apps zu optimieren.
Es gibt verschiedene Cookie-Arten, die sich durch Herkunft, Funktion und Lebensdauer unterscheiden. Einen vollständigen Überblick erhalten Sie auf Websites wie www.allaboutcookies.org.
Enovos verwendet Cookies, um:
- die Nutzung und Funktionen seiner Websites und Apps zu verbessern;
- zu analysieren, wie die Nutzer unsere Websites und Apps nutzen und um Statistiken zu erstellen; und
- Den Nutzern unserer Websites und Apps personalisierte Informationen und Werbeanzeigen zu präsentieren.
Somit können Sie bei einem Folgebesuch als Besucher unserer Websites identifiziert werden und wir können die Benutzerfreundlichkeit verbessern, indem wir unsere Websites besser an Ihre Wünsche und Vorlieben anpassen. Cookies können auch verwendet werden, um den Inhalt oder die Werbung auf einer Website zu personalisieren. Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies und den von uns angebotenen Cookie-Optionen finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien.
Um Ihre gesammelten persönlichen Daten im Rahmen eines Vertrags, eines Produkts oder einer Dienstleistung nutzen zu können, müssen Sie uns Ihre Einwilligung zur Nutzung dieser erteilen.
Diese Zustimmung kann über die Website data.enovos.lu erfolgen.
Sie können selbstverständlich Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer persönlicher Daten jederzeit zurückziehen, indem Sie eine entsprechende Anfoderung an dpo@enovos.eu schicken.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Steuern: der Erdgassteuer und der Mehrwertsteuer (TVA).
Die Erdgassteuer wird von allen Verteilern im Auftrag des Staates eingezogen. Die Höhe wird jährlich im Staatsbudget festgehalten. Die Mehrwertsteuer (TVA) wird auf die Gesamtsumme der Rechnung angewandt und beträgt derzeit 8 %.
Das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Strommarktes sowie das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Erdgasmarktes sehen vor, dass alle Endkunden, die noch keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, durch einen Grundversorger (fournisseur par défaut) beliefert werden.
Für das von Creos betriebene Strom- und Erdgasnetz hat die luxemburgische Regulierungsbehörde „Institut Luxembourgeois de Régulation“ (ILR) Enovos Luxembourg zum Grundversorger bestimmt.
Da die für die Grundversorgung geltenden Tarife teurer sind als die üblicherweise mit einem Liefervertrag geltenden Tarife, raten wir Ihnen zum schnellstmöglichen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Dieser wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, wodurch die Grundversorgung automatisch beendet wird.
Die vom ILR festgelegte Maximaldauer der Grundversorgung ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen des Grundversorgers aufgeführt. Nach Ablauf der vom ILR vorgesehenen Maximaldauer endet die Grundversorgung.
Seien Sie unbesorgt: Sie müssen nichts an Ihrer Installation oder an Ihren Zählern ändern. Sie müssen sich nur mit dem Lieferanten Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen.
Unsere Tarife sowie unsere Lieferverträge für Privatkunden oder Gewerbekunden können Sie über unsere Internetseite einsehen und herunterladen.
Dokumente
En matière de véhicules électrifiés, on distingue entre 3 grandes familles :
- Les hybrides classiques, qui combinent un moteur électrique et un moteur thermique classique (essence ou diesel),
- Les hybrides rechargeables, leurs batteries peuvent être rechargées sur une borne de recharge,
- Les 100% électriques, qui roulent exclusivement à l’électricité.
On part du principe que la durée de vie d’une batterie est de 8 à 10 ans voire de 500 à 1000 cycles de recharge.
Les voitures électriques ainsi que les véhicules hybrides rechargeables permettent non seulement de réduire les émissions de CO2 mais contribuent également à la préservation et à la durabilité de notre environnement. L’électromobilité est peu bruyante, ce qui permet notamment d’augmenter la qualité de vie dans les agglomérations.
Les véhicules électriques ne génèrent pas d’émissions lors de leur utilisation. Toutes les bornes de recharge approvisionnées par Enovos au Luxembourg, et notamment les bornes de recharge publiques Chargy, sont approvisionnées exclusivement en électricité issue de sources d’énergie renouvelables. Il est ainsi garanti que l’impact des véhicules électriques sur l’environnement est réduit au minimum.
Bien entendu l’électricité verte est suffisante. En effet, les véhicules électriques sont très efficients en termes d’énergie et affichent une faible consommation. De plus, tout le parc automobile ne va pas passer du jour au lendemain à l’énergie électrique, ce qui signifie que la production d’électricité à partir de sources d’énergies renouvelables sera développée parallèlement, de sorte qu’aucune pénurie d’énergie ne soit à craindre. De manière générale, la consommation des particuliers ne représente qu’une infime partie de la consommation totale nationale et, de ce fait, une augmentation du nombre de véhicules électriques n’a pas d’incidence significative au niveau national.
Depuis le 1er janvier 2017, l’achat d’un nouveau véhicule électrique est subventionné à hauteur de 5˙000€ sous forme d’abattement fiscal. Pour profiter de cette prime, votre véhicule électrique ne doit générer aucune émission.
En outre, la taxe sur les véhicules à moteur est moins élevée pour les véhicules électriques.
Vous ne profitez pas uniquement de cet abattement mais pouvez également bénéficier d’une prime du fonds nova naturstroum pour toute installation d’une infrastructure de recharge.
Découvrir le fonds nova naturstroum : fnn.lu
L’entretien d’un véhicule électrique est, de manière générale, plus économique que pour les véhicules à essence ou diesel. De plus, certains facteurs d’usure sont fortement réduits (par ex. usure des freins moindre grâce au frein moteur électrique...) et certaines tâches peuvent être complètement supprimées (par ex. vidange de l’huile moteur...).
Une voiture à moteur à combustion consomme 6,3l/100km, ce qui correspond à peu près à 8€/100km. Alors qu’une voiture électrique consomme 20kWh/100km, ce qui correspond à 3€/100km.
Il est assez difficile de donner un prix unique. En fonction du modèle enodrive choisi, le prix pour 10kWh est d’environ 2€.
L’eau, l’humidité et les conditions climatiques n’ont aucune incidence en termes de sécurité sur la procédure de charge. En effet, la technologie utilisée sur les véhicules électriques permet de parer à toute éventualité. Seul un froid extrême peut influer sur la procédure de recharge et la ralentir.
Il est possible d’utiliser comme solution de secours une prise domestique conventionnelle de 230V pour recharger votre véhicule électrique.
Mais pour recharger votre véhicule électrique ou hybride de manière optimale, en toute sécurité et plus rapidement, un dispositif de recharge privatif est requis (appareil mural). Pour ce faire, nous vous proposons les bornes appropriées garantissant une recharge rapide et sécurisée.
Découvrez notre gamme de bornes de recharge ici : Chargement de votre voiture électrique à domicile – Enovos
Sur la page web chargy.lu, vous trouverez, avec votre compte client, une vue d’ensemble de toutes les bornes de recharge publiques Chargy et Chargy OK disponibles au Luxembourg et dans les environs.
Parallèlement, retrouvez également toutes les bornes semi-publiques ici : https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=131On0anKfbS08LsTJTpxx4Z0Hxc&usp=sharing
Il est recommandé d’utiliser un câble doté de connecteurs de « Type 2 » spécialement conçu pour la recharge de véhicules électriques et dont la résistance aussi bien mécanique qu’électrique est garantie. Ce type de câble est approprié pour un fonctionnement continu de plusieurs heures.
Sur les bornes à recharge rapide ou les bornes à courant continu, les câbles sont installés de manière fixe.
Le service d’installation comprend :
- Le home-check
- Les frais de déplacement
- Les frais de dossier
- La fourniture et la mise en place du câble sur une distance maximale de 10m
- La goulotte et les petits matériaux nécessaires au raccordement de l’infrastructure sur l’armoire d’électrique existante
- 1 perçage de mur en béton
- La mise en service
- Le test & protocole de sécurité
Le contrat de maintenance est un contrat optionnel. Il a pour but d’assurer le bon fonctionnement du matériel de charge, respectivement de régler les conditions relatives aux interventions de dépannage du matériel.
Le contrat de maintenance comprend un contrat de maintenance préventive et un contrat de dépannage correctif.
Le contrat de maintenance préventive est une visite annuelle proactive avec tests de fonctionnement et nettoyage superficiel du matériel.
Le contrat de dépannage correctif consiste dans une intervention réactive suite à un défaut de fonctionnement du matériel.
Grâce à la mKaart Chargy, vous pouvez recharger votre véhicule électrique ou hybride rechargeable sur toutes les bornes de recharge Chargy et Chargy OK. Cette carte vous permet en outre d’utiliser les moyens de transport publics. Vous trouverez de plus amples informations sur le site chargy.lu.
- Raccordez le câble à la voiture, puis à la borne de charge.
- Maintenez la mKaart Chargy avec les services enodrive devant le lecteur de cartes. Le chargement commence.
- Pour arrêter le chargement, présentez la mKaart Chargy avec les services Enovos devant le lecteur de cartes.
- Retirez le câble.
Vous pouvez recharger à tout moment votre mKaart Chargy avec les services enodrive sur eshop.enovos.lu.
Vous pouvez également consulter à tout moment votre consommation/vos crédits restants sur mychargy.lu.
Sous chargy.lu, vous pouvez obtenir des informations sur l’état de chacune des bornes (occupée, libre, réservée, hors service).
Sous chargy.lu, vous trouverez dans votre compte utilisateur une vue d’ensemble de toutes les bornes de recharge publiques au Luxembourg et dans les environs.
Pour le moment, vous ne pouvez pas utiliser la mKaart Chargy avec les services enodrive à l’étranger.
En cas de panne, veuillez composer le numéro figurant sur la borne de recharge. Vous serez alors mis en contact avec un collaborateur qui sera en mesure de vous aider.
enodrive est un service d’Enovos, qui vous donne accès au plus grand réseau de bornes de recharge publiques au Luxembourg. Les services de recharge enodrive associés à la carte de mobilité mKaart Chargy vous permettent de recharger votre voiture électrique partout au Luxembourg. Vous avez accès aux bornes de recharge publique de tout le réseau « Chargy », ainsi qu’aux bornes publiques et semi-publiques des partenaires Enovos.
Vous pouvez obtenir la mKaart Chargy avec les services enodrive sur la boutique en ligne à l’adresse eshop.enovos.lu
Vous pouvez obtenir la mKaart Chargy avec les services enodrive directement dans l’un des enoshops :
- enoshop Bertrange Shopping-Center La Belle Etoile(lu-je : 9h00-20h00, ve : 09h00-21h00, sa : 09h00-19h00)
- enoshop Ingeldorf Cactus Ingeldorf(lu-je : 9h00-20h00, ve : 09h00-21h00, sa : 09h00-18h00)
- enoshop Luxembourg-Ville 9, bld. Roosevelt(lu-ve : 08h00-18h00, sa : 10h00-17h00)
- enoshop Esch-sur-Alzette 2, Domaine Schlassgoard(lu-ve : 8h00-17h30)
Le service d’installation comprend :
- Le home-check
- Les frais de déplacement
- Les frais de dossier
- La fourniture et la mise en place du câble sur une distance maximale de 10m
- La goulotte et les petits matériaux nécessaires au raccordement de l’infrastructure sur l’armoire d’électrique existante
- 1 perçage de mur en béton
- La mise en service
- Le test & protocole de sécurité
Die Tarife BT (= Niederspannung) gelten für Kunden, die an ein Niederspannungsnetz angeschlossen sind. In dem Fall beträgt das Spannungsniveau im Stromnetz 230/400 Volt und die Stromstärke des Anschlusses ist niedriger oder gleich 50 Ampere pro Phase.
Der Begriff ""ohne Leistungsmessung"" bedeutet, dass vom Stromzähler keine Leistung in kW, sondern lediglich der Verbrauch in kWh gemessen wird.
Eine der Besonderheiten dieses Tarifs ist, dass die Rechnung im Zwei-Monats-Rhythmus erstellt wird und die Ablesung des Stromzählers jährlich erfolgt.
Dieser Preistyp wird hauptsächlich bei Privatkunden (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser) und gewerblichen Kunden (Geschäftslokale, Büros in Appartementhäusern usw.) angewandt.
Der Strompreis kann in mehrere Bestandteile zerlegt werden: Auf der einen Seite gibt es den Einkaufspreis für den Strom und die Betriebskosten für den Stromvertrieb (Komponente ""Energie""). Daneben gibt es einen eher technischen Teil (Komponente ""Netz""), d. h. die Nutzungskosten fürs Netz, um den Strom zum Verbraucher zu bringen – eine Art Mautgebühr – sowie die Kosten für die Zählermiete.
Der Netzbereich wird von einem Netzbetreiber abgewickelt (etwa Creos Luxembourg S.A., der Stadt Ettelbruck, der Stadt Diekirch usw.), die Verwaltung erfolgt durch Enovos Luxembourg S.A. Um aber den Kunden das Leben nicht zu schwer zu machen, stellt Ihnen Enovos Luxembourg S.A. eine einzige Rechnung zu, in der beide Dienstleistungen (""Energie"" und ""Netz"") verrechnet werden, und leitet gleichzeitig die für die Nutzung des Netzes anfallenden Entgelte an den Netzbetreiber weiter.
Man unterscheidet zwischen zwei Tarifgruppen:
- Tarife für Privatkunden: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser.
- Tarife für gewerbliche Kunden: Geschäfte, Büros, Werkstätten.
Für beide Kategorien gibt es einen Mono Tarif und einen Double Tarif.
Der Gemeinschaftsstromverbrauch in einem Mehrfamilienhaus lässt sich nicht vorausplanen. So werden beispielsweise Aufzüge und auch die Beleuchtung in Hausfluren und Kellern zu jeder Tageszeit benutzt. Daraus ergibt sich ein höherer Einkaufspreis und daher auch ein höherer Verkaufspreis.
Für die öffentliche Beleuchtung der Kommunalstraßen ist die Kommunalverwaltung zuständig.
Für die Beleuchtung der Staatsstraßen ist die Straßenbauverwaltung, Abteilung für öffentliche Beleuchtung (""Service de l'Eclairage Public de l'Administration des Ponts et Chaussées"") zuständig.
Eine Störung der öffentlichen Beleuchtung können Sie bei der Kommunalverwaltung melden, die Ihre Beschwerde an die zuständige Dienststelle weiterleiten wird.
Dieser Posten in Ihrer Abrechnung umfasst die monatlichen Kosten für die Bereitstellung eines Stromzählers für den Mono oder Double Tarif, der rund um die Uhr den Stromverbrauch erfasst.
Der Stromzähler für den Double Tarif registriert separat den Stromverbrauch am Tag (zwischen 6 und 22 Uhr) und nachts (zwischen 22 und 6 Uhr). Die Stromzähler gehören zum Stromnetz, daher wird ihr Preis durch den Netzbetreiber festgelegt.
Der Verrechnungsposten für Zähler und Rechnungserstellung beinhaltet die drei folgenden Dienste:
- die monatliche Mietgebühr für den Stromzähler,
- die Verwaltung der Zählerdaten,
- die jährliche Ablesung des Zählers durch einen Mitarbeiter von Creos Luxembourg S.A. sowie die Verwaltung und den Versand der Rechnungen für den Rechnungsteil, der den Netzbetreiber betrifft.
Mit den umweltfreundlichen Angeboten naturstroum und nova naturstroum wendet sich Enovos an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatkunden, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen möchten.
Die erneuerbare Energie naturstroum besteht zu 100 % aus Wasserkraft. Der von der Enovos Gruppe angebotene grüne Strom ist gemäß GoO (Guarantee of Origin) bescheinigt und wurde nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2001/77 produziert. Zudem sind diese Zertifikate für den luxemburgischen Markt in einem von der Luxemburgischen Regulierungsbehörde "Institut Luxembourgeois de Régulation" (ILR) auf der Grundlage der großherzoglichen Verordnung vom 21. Juni 2010 zum Stromkennzeichnungssystem kontrollierten Register verzeichnet.
Gleichzeitig bietet die Enovos Gruppe seit 2003 noch ein anderes hochwertiges und umweltfreundliches Produkt an: nova naturstroum. Dieses wird auch von Steinergy, NordEnergie und ab Januar 2015 auch von Leo vertrieben. Seitdem hat sich nova naturstroum weiterentwickelt.
Um die Nachhaltigkeit von nova naturstroum zu fördern, bemüht sich die Enovos Gruppe uns fortlaufend Neuanlagen in unser bestehendes Portfolio erneuerbarer Energien zu integrieren. Demnach wird 2015 mehr als ein Drittel Ihres nova naturstroum-Mixes aus neuen Wasserkraftanlagen stammen, die am 1. Januar 2015 nicht älter als 3 Jahre sind, beziehungsweise innerhalb der letzten 3 Jahre erneuert wurden.
Bei nova naturstroum handelt es sich vorrangig um nachhaltig in Luxemburg produzierten Strom auf Basis erneuerbarer Energien, wie z.B. Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Photovoltaik, und um Produktionsanlagen anderer EU-Länder, die nachweislich nicht älter als 3 Jahre sind beziehungsweise innerhalb der letzten 3 Jahre erneuert wurden.
Hierbei entstehen beim Bezug, beim Management des Grünstromportfolios sowie bei der Zertifizierung jeder Anlage, auch höhere Kosten, was zu einem zusätzlichen Beitrag von 0,35 Cent €/kWh führt.
Ebenso stehen in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung des ökologischen Investitionsfonds fonds nova naturstroum, der unter anderem den Ausbau erneuerbarer Energien in Luxemburg sowie die Investition in Neuanlagen fördert.
Sollten Sie sich für nova naturstroum entscheiden oder bereits entschieden haben, kombinieren Sie doch Ihr Premiumprodukt mit dem Internetservice e-connect, so können Sie nicht nur bis zu 60€ im Jahr sparen, sondern auch etwas Papier und dies trägt nicht nur zur Ihrer Entlastung bei sondern auch der Umwelt.
Beim Mono Tarif bleibt der Energiepreis während des ganzen Tages identisch, rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche.
Beim Double Tarif wird ein Energiepreis am Tag, der leicht höher ist als der Energiepreis beim Mono Tarif, und einen günstigeren Energiepreis während der Nacht (von 22 Uhr bis 6 Uhr) berechnet. Dieser Tarif richtet sich insbesondere an die Verbraucher, die über Stromgeräte verfügen, die hauptsächlich nachts in Betrieb sind, wie z. B. Nachtspeicherheizungen oder elektrische Warmwasserspeicher.
Zu diesen Energiepreisen in c€/kWh wird zusätzlich sowohl für den Mono Tarif als auch für den Double Tarif eine feste monatliche Prämie in Euro hinzugerechnet.
Vergewissern Sie sich zuerst, dass die Unterbrechung nicht durch ein Problem Ihrer Hausanlage verursacht wurde, z. B. durch Auslösung einer Sicherung oder eines FI-Schutzschalters. Versuchen Sie anschließend in Erfahrung zu bringen, ob mehrere Wohnungen von der Störung betroffen sind. Ist dies der Fall, melden Sie die Störung bitte unserem Störungsdienst unter der Gratisnummer 8002-9900. Der Störungsdienst schickt ein Einsatzteam, das die Störung schnellstmöglich beheben wird.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Steuern: der Stromsteuer (taxe électricité) und der Mehrwertsteuer (TVA).
Die Stromsteuer wird von allen Stromverteilern im Auftrag des Staates eingezogen. Die Höhe wird jährlich im Staatsbudget festgehalten. Die Mehrwertsteuer (TVA) wird auf die Gesamtsumme der Stromrechnung angewandt und beträgt derzeit 8 %.
Der ""Fonds de Compensation"" dient dazu, die nationale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder Kraftwärmekopplungsanlagen anzuregen. Diese Abgabe ""kompensiert"" also die Mehrkosten, die bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu herkömmlichen Energieträgern (Kohle, Erdgas oder Nuklearenergie) anfallen. Der ""Fonds de Compensation"" wird vom ""Institut Luxembourgeois de Régulation"" (I.L.R.) verwaltet, das jährlich die Höhe dieses Beitrags abhängig vom Marktpreis der herkömmlichen Stromproduktion festlegt.
Die Steuern und der Beitrag für den ""Fonds de Compensation"" sind Kosten, die dem Verbraucher vom Staat auferlegt werden.
Das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Strommarktes sieht vor, dass die betroffenen Kunden, für den Fall, dass ein Energieversorger nicht in der Lage ist, seine(n) Kunden zu beliefern, oder dass eine „Fourniture par défaut“ nach Ablauf der vom ILR festgelegten Maximaldauer endet, ohne Unterbrechung vom „Fournisseur du dernier recours“ weiterbeliefert werden.
Die luxemburgische Regulierungsbehörde „Institut Luxembourgeois de Régulation“ (ILR) hat Enovos Luxembourg zum „Fournisseur du dernier recours“ für die Regelzone von Creos bestimme.
Da die für die„Fourniture du dernier recours“geltenden Tarife teurer sind als die üblicherweise mit einem Liefervertrag geltenden Tarife, raten wir Ihnen zum schnellstmöglichen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Dieser wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, wodurch die „Fourniture du dernier recours“ automatisch beendet wird.
Die vom ILR festgelegte Maximaldauer der „Fourniture du dernier recours“ ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen des „Fournisseur du dernier recours“ aufgeführt. Nach Ablauf der vom ILR vorgesehenen Maximaldauer endet die „Fourniture du dernier recours“.
Seien Sie unbesorgt: Sie müssen nichts an Ihrer Installation oder an Ihren Zählern ändern. Sie müssen sich nur mit dem Lieferanten Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen.
Unsere Tarife sowie unsere Lieferverträge für Privatkunden oder Gewerbekunden können Sie über unsere Internetseite einsehen und herunterladen.
Das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Strommarktes sowie das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Erdgasmarktes sehen vor, dass alle Endkunden, die noch keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, durch einen Grundversorger (fournisseur par défaut) beliefert werden.
Für das von Creos betriebene Strom- und Erdgasnetz hat die luxemburgische Regulierungsbehörde „Institut Luxembourgeois de Régulation“ (ILR) Enovos Luxembourg zum Grundversorger bestimmt.
Da die für die Grundversorgung geltenden Tarife teurer sind als die üblicherweise mit einem Liefervertrag geltenden Tarife, raten wir Ihnen zum schnellstmöglichen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Dieser wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, wodurch die Grundversorgung automatisch beendet wird.
Die vom ILR festgelegte Maximaldauer der Grundversorgung ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen des Grundversorgers aufgeführt. Nach Ablauf der vom ILR vorgesehenen Maximaldauer endet die Grundversorgung.
Seien Sie unbesorgt: Sie müssen nichts an Ihrer Installation oder an Ihren Zählern ändern. Sie müssen sich nur mit dem Lieferanten Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen.
Unsere Tarife sowie unsere Lieferverträge für Privatkunden oder Gewerbekunden können Sie über unsere Internetseite einsehen und herunterladen.
Dokumente
Möglicherweise haben sich Ihre Zahlung und unsere Mahnung überschnitten. Prüfen Sie in diesem Fall das Datum der letzten Aktualisierung auf unserer Mahnung. Ist Ihre Zahlung nach diesem Datum erfolgt, können Sie die Mahnung als gegenstandslos betrachten.
Falls Ihre Rechnung vor diesem Datum beglichen wurde, können Sie zwecks Klärung der Angelegenheit unsere Serviceline unter der kostenlosen Telefonnummer 8006-6000, die Ihnen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 18.00 zur Verfügung steht, oder per E-Mail unter serviceline@enovos.eu kontaktieren!
Wenn Sie an einem Ort wohnen, an dem das Stromnetz nicht von Creos Luxembourg S.A. verwaltet wird, etwa in der Stadt Esch/Alzette oder in Mersch, können Sie mit einer einzigen Unterschrift von Ihrem bisherigen Stromlieferanten zu Enovos Luxembourg S.A. wechseln.
Nach Unterzeichnung Ihres Liefervertrags mit Enovos Luxembourg S.A. unternimmt Enovos Luxembourg S.A. für Sie und in Ihrem Namen die notwendigen Schritte bei den verschiedenen Beteiligten, um die Stromlieferung ab dem gewünschten Datum zu übernehmen.
Für Informationen und Ratschläge wenden Sie sich bitte an unsere Serviceline (Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 18.00) unter der kostenlosen Telefonnummer 8006-6000, unter der Nummer (+352) 2737-6000 für Anrufe aus dem Ausland oder per E-Mail serviceline@enovos.eu
Wir stehen Ihnen außerdem in unseren enoshop zur Verfügung:
enoshop Bertrange
Shopping Center La Belle Etoile
(Mo-Do: 9.00-20.00 Uhr, Fr: 9.00-21.00 Uhr, Sa: 9.00-18.00 Uhr)
enoshop Ingeldorf
Cactus Ingeldorf
(Mo-Do: 9.00-20.00 Uhr, Fr: 9.00-21.00 Uhr, Sa: 9.00-18.00 Uhr)
enoshop Esch/Alzette
2, Domaine du Schlassgoard
(Mo-Fr: 8.00 – 17.30 Uhr)
enoshop Luxemburg - Stadt
9, Boulevard Roosevelt
(Mo-Fr: 8.00 – 18.00 Uhr, Sa: 10.00-17.00 Uhr)
Das Fälligkeitsdatum ist in jeder unserer Rechnungen aufgeführt.
Sie zahlen alle zwei Monate einen Abschlag, also einen festen Betrag. Dieser Betrag wird auf der Grundlage Ihres bisherigen Verbrauchs berechnet. Ein Abrechnungszyklus umfasst fünf Abschlagsrechnungen und eine Jahresabschlussrechnung.
Dieses Abrechnungssystem bietet mehrere Vorteile für den Verbraucher.
Ihre Zählerstände müssen nur einmal im Jahr von einem Creos-Mitarbeiter abgelesen werden. Der Abschlag für zwei Monate bleibt dann über einen Zeitraum von zwölf Monaten gleich: Sie wissen also immer ganz genau, wie viel Sie alle zwei Monate bezahlen müssen, und bekommen die Verbrauchsspitzen in den Wintermonaten, in denen der Verbrauch besonders hoch ist, nicht so stark zu spüren.
Einmal pro Jahr, nach dem Ablesen des Zählers, erhalten Sie eine Endabrechnung und den Zahlungsplan für die kommenden zwölf Monate. Auf diesem Plan ist genau angegeben, welche Abschläge Sie wann zu bezahlen haben.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über unsere Serviceline unter der kostenlosen Telefonnummer 8006-6000, die Ihnen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 18.00 zur Verfügung steht, oder per E-Mail an serviceline@enovos.eu.
Alle traditionnellen Zähler des Landes werden durch intelligente Zähler kostenlos ersetzt und dies seit dem 1. Juli 2016. Die Kunden von Creos können unter smarty.creos.net nachsehen wann in Ihrer Region die Smart Meter eingesetzt werden.
Ihr Smart Meter überträgt Ihre Verbrauchs- und Produktionsdaten anonym und in regelmäßigen Abständen an Luxmetering. Der Stromverbraucht sowie die Stromproduktion werden jede Viertelstunde abgemessen, der Gasverbrauch hingegen nur jede Stunde. Diese Dateien werden entsprechend den höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt und täglich an Ihren Energieversorger übermittelt. Dieser ist, gemäß der Nationalen Kommission für Datenschutz, für die Datenverarbeitung verantwortlich.
Hinzukommt das Ihr Netztreiber eine Fernkommunikation mit Ihrem Smart Meter erstellen kann um Software-Updates durchzuführen.
Es handelt sich um einen intelligenten Zähler der Ihren Energiekonsum sowie Ihre Energieproduktion präzise misst (falls Sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage besitzen). Der Zähler ermöglicht Ihrem Netzbetreiber Ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen, Ihren Stromfluss besser zu meistern und stets ein funktionierendes Stromnetz bieten zu können.
Die intelligenten Zähler geben keine Funksignale ab. Wie jedes andere elektrische Gerät verursacht der betrieb des Zählers allerdings ein elektromagnetisches Feld in unmittelbarer Nähre des Geräts. In der Praxis erscheint die spezifische Belastung im Zusammenhang mit dem Einsatz der Powerline Communication (PLC) sehr gering, und die Übertragungzeiten sind nur kurz weniger als eine Minute für die Erfassung der Verbrauchsdaten und einige Sekunden für die Übertragung eines Ereignisses.
Vom Hersteller und der Aufsichtsbehörde Agence Nationale des Fréquences (ANFR) durchgeführte Kontrollmessungen der französischen PLC-Zähler des Typs Linky, welche auf einer technisch ähnlichen Plattform beruhen, wie die in Luxemburg verwendeten Zähler haben ergeben, dass die elektrische Feldstärke des Zählers nicht stärker als die von einem traditionellen Zähler ist. Die in der Nähe der PLC-Zähler gemessenen elektromagnetischen Felder sind demnach vergleichbar mit demjenigen anderen Haushaltselektrogeräte. Die PLC-Zähler setzen zum Beispiel deutlich weniger elektromagnetische Felder aus als eine angeschlossene Babyphone-Basisstation, ein Akkuschrauber, ein Kühlschrank oder ein Toaster.
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